Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UniCredit Bank Austria AG; CA Immobilien Anlagen AG - BWB/Z-1353 | Bundeswettbewerbsbehörde

UniCredit Bank Austria AG; CA Immobilien Anlagen AG

BWB/Z-1353

14.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, A-1010 Wien, beabsichtigt, mittels eines freiwilligen Kaufangebots gemäß §§ 4 ff des Übernahmegesetzes ihren Anteil an der CA Immobilien Anlagen AG, Mechelgasse 1, A-1030 Wien, von derzeit ca. 12% auf knapp 30% zu erhöhen. Betroffene Geschäftszweige: Immobilienfinanzierung; Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2011 weggefallen.

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