Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners V, L.P.; NextPharma Technologies Holding Limited; Pharbil Beteiligungsgesellschaft mbH - BWB/Z-1351 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners V, L.P.; NextPharma Technologies Holding Limited; Pharbil Beteiligungsgesellschaft mbH

BWB/Z-1351

11.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sun Capital Partners V, L.P. (USA) beabsichtigt, die gesamten ausgegebenen Anteile an NextPharma Technologies Holding Limited (Vereinigtes Königreich) sowie die gesamten ausgegebenen Anteile an Pharbil Beteiligungsgesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig:  Auftragsherstellung für die Pharmaindustrie und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen (Produktentwicklung, Logistik, klinische Prüfpräparate).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2011 weggefallen.

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