Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMMOFINANZ AG; EHL Immobilien GmbH - BWB/Z-1348 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMMOFINANZ AG; EHL Immobilien GmbH

BWB/Z-1348

05.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb eines Geschäftsanteils im Ausmaß von 49% an der EHL Immobilien GmbH. Es handelt sich dabei um einen nicht kontrollierenden Minderheitsanteil. Erwerber ist die IMMOFINANZ AG, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Immobiliendienstleistungen (überwiegend Vermittlungstätigkeiten).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2011 weggefallen.

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