Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dell Inc.; SecureWorks Holding Corporation - BWB/Z-1346 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dell Inc.; SecureWorks Holding Corporation

BWB/Z-1346

04.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dell Inc. (USA) beabsichtigt, durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft Dell Marketing L.P. (USA) im Wege einer Verschmelzung sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über SecureWorks Holding Corporation (USA) zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von rechnerfernen Sicherheitsdienstleistungen (Managed Security Services) im IT-Bereich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2011 weggefallen.

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