Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Koninklijke Philips Electronics N.V.; Pioneer Corporation; Sony Corporation; One-Red LLC - BWB/Z-1344 | Bundeswettbewerbsbehörde

Koninklijke Philips Electronics N.V.; Pioneer Corporation; Sony Corporation; One-Red LLC

BWB/Z-1344

04.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Koninklijke Philips Electronics N.V., Eindhoven (Niederlande), Pioneer Corporation, Kanagawa (Japan) und Sony Corporation, Tokio (Japan) beabsichtigen, direkt oder indirekt, jeweils 1/3 der Geschäftsanteile an One-Red LLC, einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Staates Delaware (USA) gegründet werden soll, zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Lizenzierungsdienstleistungen; Serviceleistungen für einen Patentpool.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht