Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capvis Equity III L.P.; Capvis III Limmat L.P.; Wittur Holding GmbH
BWB/Z-1342
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Capvis Equity III L.P. (Jersey) und Capvis III Limmat L.P. (Jersey) beabsichtigen, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von zusammen mehr als 25% (voraussichtlich aber weniger als 35%) der Geschäftsanteile der Wittur Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Aufzugskomponenten.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2011 weggefallen.