Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Barclays Private Equity Limited; OMVP S.p.A.
BWB/Z-1340
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter Erwerb von 100 % der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der OMVP S.p.A., Villar Perosa, Italien, durch die Tekfor S.p.A., Avigliana, Italien, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Neumayer Tekfor Holding GmbH, Offenburg, Deutschland, welche ihrerseits mittelbar von der Barclays Private Equity Limited, London, Vereinigtes Königreich, kontrolliert wird. Barclays Private Equity Limited wird hierdurch mittelbar die alleinige Kontrolle über die OMVP S.p.A. erlangen. Veräußerer ist die SKF Industrie S.p.A., Airasca, Italien, eine Gesellschaft der schwedischen Gruppe Aktiebolaget Svenska Kullagerfabriken. Betroffener Geschäftszweig: Automobilzulieferindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2011 weggefallen.