Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MTH Handels-Holding GmbH, Österreich; Belfort Beteiligungs GmbH, Österreich - BWB/Z-1335 | Bundeswettbewerbsbehörde

MTH Handels-Holding GmbH, Österreich; Belfort Beteiligungs GmbH, Österreich

BWB/Z-1335

21.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Anteils von 25,1 % durch Belfort Beteiligungs GmbH, Wien, an MTH HH Beteiligungen GmbH, Wien, und dadurch indirekt an PAGRO Handelsgesellschaft mbH, eplus Handelsgesellschaft mbH und ITH Immobilien GmbH, alle Guntramsdorf. Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Non-Food-Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2011 weggefallen.

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