Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BT Signaling B.V; Obyedinennyie Elektrotekhnicheskiye Zavody Open Joint Stock Company - BWB/Z-1327 | Bundeswettbewerbsbehörde

BT Signaling B.V; Obyedinennyie Elektrotekhnicheskiye Zavody Open Joint Stock Company

BWB/Z-1327

14.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BT Signaling B.V., Amsterdam, Niederlande, beabsichtigt, 50% minus einer Stammaktie - und damit gemeinsame Kontrolle - an Obyedinennyie Elektrotekhnicheskiye Zavody Open Joint Stock Company ("OAO Elteza"), Moskau, Russische Föderation, einer Tochtergesellschaft der staatseigenen Open Joint Stock Company Russian Railways, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Signaltechnik im Schienenverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2011 weggefallen.

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