Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; Bioenergie Bucklige Welt GmbH; Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH - BWB/Z-1323 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; Bioenergie Bucklige Welt GmbH; Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH

BWB/Z-1323

10.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH, die Bioenergie Bucklige Welt GmbH und die Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH unter der Firma Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, FN 353614 x, mit Sitz in 2700 Wiener Neustadt, zum Betrieb eines Fernwärmeverteilnetzes und zur Wärmeversorgung in Wiener Neustadt und Umgebung. Betroffener Geschäftszweig: Fernwärmeversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2011 weggefallen.

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