Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Astrium Services GmbH; ND SatCom GmbH - BWB/Z-1315 | Bundeswettbewerbsbehörde

Astrium Services GmbH; ND SatCom GmbH

BWB/Z-1315

03.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Astrium Services GmbH, eine Tochtergesellschaft von EADS, beabsichtigt, 75,1% der Anteile an ND SatCom GmbH zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Lieferung von Bodeninfrastruktur, Software, Komponenten und ergänzenden Dienstleistungen für satellitenbasierte Übertragung von Sprach- und Datensignalen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2010 weggefallen.

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