Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Berglandmilch eGen; Tirol Milch reg.Gen.m.b.H. Innsbruck - BWB/Z-1314 | Bundeswettbewerbsbehörde

Berglandmilch eGen; Tirol Milch reg.Gen.m.b.H. Innsbruck

BWB/Z-1314

03.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung der Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Innsbruck, mit dem Sitz in Innsbruck, Österreich, in die Berglandmilch eGen mit dem Sitz in Wels, Österreich, gegen Gewährung von Geschäftsanteilen. Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Handel mit Molkereiprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht