Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Infrastructure Limited; Topiceja Beheer B.V.; Piek B.V.; Jaak B.V. - BWB/Z-1309 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Infrastructure Limited; Topiceja Beheer B.V.; Piek B.V.; Jaak B.V.

BWB/Z-1309

01.12.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Infrastructure Limited beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über Topiceja Beheer B.V., Niederlande, sowie über die Komplementäre Piek B.V. und Jaak B.V.Betroffener Geschäftszweig: Neben- und Hilfstätigkeiten für Verkehr.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2010 weggefallen.

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