Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ASSA ABLOY Entrance Systems AB; agta record AG - BWB/Z-1306 | Bundeswettbewerbsbehörde

ASSA ABLOY Entrance Systems AB; agta record AG

BWB/Z-1306

26.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ASSA ABLOY Entrance Systems AB, Box 131, SE-261 22 Landskrona, Schweden, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ASSA ABLOY AB, Schweden, beabsichtigt, 32,95% der Anteile an der agta record AG, Allmendstraße 24, CH-8320 Fehraltdorf, Schweiz, von der Somfy SA, 50 avenue du Nouveau-Monde, BP 152-74307 Cluses Cedex, Frankreich, zu erwerben und ihre Beteiligung dadurch auf ca. 37,9 zu erhöhen. Betroffener Geschäftszweig: automatische Türsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2010 weggefallen.

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