Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUXO - Beteiligungs und Verwaltungs GmbH; EUROJOBS Personaldienstleistungen AG - BWB/Z-1303 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUXO - Beteiligungs und Verwaltungs GmbH; EUROJOBS Personaldienstleistungen AG

BWB/Z-1303

25.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AUXO - Beteiligungs und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 14, 6900 Bregenz ("AUXO"), beabsichtigt, sich zu 75,1% an der EUROJOBS Personaldienstleistungen AG, Mohsgasse 1, 1030 Wien ("EJ AG"), zu beteiligen, über die am 27.10.2010 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gemäß §§ 169ff Insolvenzordnung eröffnet wurde. In zeitlichem Zusammenhang damit sollen auch die Assets einer deutschen Tochtergesellschaft der EJ AG (hinsichtlich der ebenfalls ein Insolvenzverfahren anhängig ist) durch die AUXO oder eine andere deutsche Tochtergesellschaft der EJ AG erworben werden. Betroffener Geschäftszweig: Arbeitskräfteüberlassung und Arbeitskräftevermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2010 weggefallen.

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