Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BVPENINTADIO Beteiligungsverwaltung GmbH; Hutchison 3G Austria GmbH - BWB/Z-1298 | Bundeswettbewerbsbehörde

BVPENINTADIO Beteiligungsverwaltung GmbH; Hutchison 3G Austria GmbH

BWB/Z-1298

22.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BVPENINTADIO Beteiligungsverwaltung GmbH, eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der CDB Leasing Co. Ltd., beabsichtigt den Erwerb der wesentlichen Bestandteile des 3G Netzwerks (einschließlich bestimmter damit verbundener Wartungs- und Service-Verträge) der Hutchison 3G Austria GmbH. Nach Vollzug des geplanten Zusammenschlussvorhabens beabsichtigt Hutchison 3G Austria GmbH, das 3G Netzwerk vom Erwerber im Wege eines Operating Lease zurück zu leasen.Betroffener Geschäftszweig: UMTS-Netzwerke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht