Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CD&R Allied Holdings, L.P.; Atkore International Group Inc. - BWB/Z-1296 | Bundeswettbewerbsbehörde

CD&R Allied Holdings, L.P.; Atkore International Group Inc.

BWB/Z-1296

19.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CD&R Allied Holdings, L.P., USA, ein vom Private Equity Investmentunternehmen Clayton, Dubilier & Rice, USA, kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt, rund 51% der Anteile an Atkore International Group Inc., USA, einem Tochterunternehmen von Tyco International Ltd, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Elektro- und Metallindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2010 weggefallen.

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