Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Carlyle Group; Buccaneer Holdings, Inc.; Syniverse Holdings, Inc.
BWB/Z-1295
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Buccaneer Holdings, Inc., ein Akquisitionsvehikel, das von Carlyle Partners V, L.P., einem von The Carlyle Group verwalteten Fonds kontrolliert wird, beabsichtigt, im Wege einer Fusion sämtliche Anteile und damit die alleinige Kontrolle über Syniverse Holdings, Inc. zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von ausgelagerten Technologiedienstleistungen für Mobilfunknetzbetreiber.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2010 weggefallen.