Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GDF SUEZ Energy Services Germany GmbH; Proenergy Contracting GmbH & Co. KG; Proenergy Contracting Beteiligungs GmbH - BWB/Z-1289 | Bundeswettbewerbsbehörde

GDF SUEZ Energy Services Germany GmbH; Proenergy Contracting GmbH & Co. KG; Proenergy Contracting Beteiligungs GmbH

BWB/Z-1289

10.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an Proenergy Contracting GmbH & Co. KG und an Proenergy Contracting Beteiligungs GmbH durch GDF SUEZ Energy Services Germany GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Energiedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2010 weggefallen.

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