Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AmpegaGerling Asset Management GmbH; C-Quadrat Investment AG - BWB/Z-1287 | Bundeswettbewerbsbehörde

AmpegaGerling Asset Management GmbH; C-Quadrat Investment AG

BWB/Z-1287

09.11.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AmpegaGerling Asset Management GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Talanx AG, Deutschland, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25,1% der Anteile der C-Quadrat Investment AG, Österreich, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vermögensverwaltung (Asset Management).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2010 weggefallen.

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