Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hitachi Medical Corporation; Aloka Co., Ltd.
BWB/Z-1284
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hitachi Medical Corporation (Japan), ein Unternehmen des Hitachi Konzerns, möchte alleinige Kontrolle über Aloka Co., Ltd. (Japan) mittels eines öffentlichen Übernahmeangebots erwerben. Aloka Co., Ltd. ist hauptsächlich in Produktion und Verkauf von diagnostischen Ultraschallsystemen tätig. Hitachi Medical Corporation vertreibt Systeme der bildgebenden Diagnostik, darunter auch der Ultraschalldiagnostik. Betroffener Geschäftszweig: bildgebende Diagnostik.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2010 weggefallen.