Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IMI plc; Valves Holding GmbH; Z&J Technologies GmbH
BWB/Z-1278
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IMI plc (Birmingham, Großbritannien) beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft IMI Holding GmbH (Alpen, Deutschland) 100% der Anteile der Valves Holding GmbH (Düren, Deutschland) und damit indirekt 100% der Anteile der Z&J Technologies GmbH (Düren, Deutschland) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Spezialventilen für industrielle Anwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2010 weggefallen.