Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Styria Logistik Holding GmbH; M.S. Medienservice GmbH; redmail Logistik & Zustellservice GmbH - BWB/Z-1275 | Bundeswettbewerbsbehörde

Styria Logistik Holding GmbH; M.S. Medienservice GmbH; redmail Logistik & Zustellservice GmbH

BWB/Z-1275

22.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die M.S. Medienservice GmbH (FN 208863 b) beabsichtigt, ihre Beteiligung an der redmail Logistik & Zustellservice GmbH (FN 185501 x) an die Styria Logistik Holding GmbH (FN 267678 w) zu übertragen. Betroffener Geschäftszweig: Zustellung von Printprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2010 weggefallen.

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