Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MYSLA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH; Hansa Metallwerke AG - BWB/Z-1270 | Bundeswettbewerbsbehörde

MYSLA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH; Hansa Metallwerke AG

BWB/Z-1270

15.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MYSLA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die indirekt von Industri Kapital 2007 Limited verwaltet und kontrolliert wird, beabsichtigt, mehr als 99% der Anteile an - und somit auch die alleinige Kontrolle über - Hansa Metallwerke AG (Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Sanitärarmaturen im Bereich Bad und Küche.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2010 weggefallen.

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