Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG SE; Lafarge Cement CE Holding GmbH; Nostra Cement, Kft. - BWB/Z-1269 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG SE; Lafarge Cement CE Holding GmbH; Nostra Cement, Kft.

BWB/Z-1269

14.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG SE (Villach) beabsichtigt den Erwerb von 30% der Geschäftsanteile an Lafarge Cement CE Holding GmbH (Wien) in Verbindung mit dem Erwerb von 100% der Anteile an Nostra Cement, Kft. (Ungarn) durch Lafarge Cement CE Holding GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Baumaterial.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Der Bundeskartellanwalt hat am 21.2.2011 den Prüfungsantrag zurückgezogen.

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