Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danaher Corporation; Keithley Instruments, Inc. - BWB/Z-1267 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danaher Corporation; Keithley Instruments, Inc.

BWB/Z-1267

12.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Danaher Corporation beabsichtigt, sämtliche ausgegebenen Aktien der Keithley Instruments, Inc., Cleveland, Ohio, USA zu erwerben, indem die 100%ige indirekte Danaher-Tochtergesellschaft Aegean Acquisition Corporation, c/o Danaher Corporation, Washington D.C., USA mit Keithley Instruments, Inc. verschmolzen wird. Nach der Verschmelzung wird Keithley Instruments, Inc. eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft von Danaher Corporation sein. Betroffener Geschäftszweig: elektronische Testinstrumente.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2010 weggefallen.

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