Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DIE ALPENPUMPE GmbH; BFM Betonförderdienst München GmbH & Co. KG; Berger Beton GmbH - BWB/Z-1265 | Bundeswettbewerbsbehörde

DIE ALPENPUMPE GmbH; BFM Betonförderdienst München GmbH & Co. KG; Berger Beton GmbH

BWB/Z-1265

08.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung des Gemeinschaftsunternehmens "Die ALPENPUMPE GmbH", Stampfergasse 489/2, A-5541 Altenmarkt im Pongau durch BFM Betonförderdienst München GmbH & Co. KG, Ohmstraße 13, D-85757 Karlsfeld und Berger Beton GmbH, Äußere Spitalhofstraße 19, D-94036 Passau gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 KartG 2005. Betroffener Geschäftszweig: Vermietung von Betonpumpen; Bereitstellung von Betonfördergeräten, Silozementzügen, Fahrmischern etc.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2010 weggefallen.

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