Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cregstar Bidco Limited; Creganna Solutions Limited
BWB/Z-1261
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cregstar Bidco Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche derzeit nach dem Recht von Guernsey, Kanalinseln, gegründet wird und die indirekt von Permira Holdings Limited, Guernsey, Kanalinseln, kontrolliert wird, beabsichtigt, 100 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Creganna Solutions Limited, Irland, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von minimal-invasiven Operationsgeräten sowie deren Einzeiteile.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2010 weggefallen.