Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Town Consult AG; TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG - BWB/Z-1260 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Town Consult AG; TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG

BWB/Z-1260

07.10.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STC - Swiss Town Consult AG mit Sitz in Zürich (Schweiz) beabsichtigt, die bereits gehaltenen Kommanditanteile (12 %) an der TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG sowie die Geschäftsanteile (12 %) an der TownTown Tiefgaragen GmbH mit Sitz in Wien auf jeweils 56 % zu erhöhen. STC - Swiss Town Consult AG wird dadurch gemeinsame Kontrolle über die TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Parkraumbewirtschaftung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2010 weggefallen.

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