Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Island Lux S.à.r.l. & Partners SCA; Huhtamäki Oyj - BWB/Z-1256 | Bundeswettbewerbsbehörde

Island Lux S.à.r.l. & Partners SCA; Huhtamäki Oyj

BWB/Z-1256

24.09.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Island Lux S.à.r.l. & Partners SCA (Luxemburg), eine Zweckgesellschaft, die von einem von Sun Capital Partners, Inc. (USA) verwalteten Fonds kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und damit Kontrolle über das europäische Konsumgütergeschäft des Verpackungsunternehmens Huhtamäki Oyj (Finnland) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung, Verkauf, Marketing und Vertrieb von festen Kunststoffverpackungen für Konsumgüter.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2010 weggefallen.

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