Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc.; Paul Hochköpper GmbH & Co. KG; Hochköpper Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-1255 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc.; Paul Hochköpper GmbH & Co. KG; Hochköpper Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-1255

23.09.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an der Paul Hochköpper GmbH & Co. KG sowie der Hochköpper Verwaltungs-GmbH (beide mit Sitz in Lüdenscheid, Deutschland) durch Honeywell International Inc. (Morristown, New Jersey, USA).Betroffene Geschäftszweige: Schalterprogramme sowie Licht- und Gebäudesteuerungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2010 weggefallen.

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