Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saferoad AS; Bongard & Lind GmbH & Co KG - BWB/Z-1254 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saferoad AS; Bongard & Lind GmbH & Co KG

BWB/Z-1254

23.09.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saferoad AS (Norwegen) beabsichtigt, indirekt mehr als 90% der Kommanditanteile an der Bongard & Lind GmbH & Co KG (Deutschland) und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Fahrzeugrückhaltesystemen und Lärmschutzanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.10.2010 weggefallen.

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