Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG; SAPIENTIA Unternehmensberatung und -beteiligungen GmbH; Niedermeyer GmbH
BWB/Z-1238
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG (Bregenz) beabsichtigt, ihre (mittelbare) Beteiligung an der Niedermeyer GmbH (Wien) von 1% auf 40% aufzustocken. Gleichzeitig wird SAPIENTIA Unternehmensberatung und -beteiligungen GmbH (Baden) 30% der Anteile erwerben und damit ihre (mittelbare und unmittelbare) Beteiligung an Niedermeyer GmbH auf 60% aufstocken.Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Fotoapparaten und fototechnischen Bedarfsartikeln, Unterhaltungselektronik, Computern, Telekommunikationsgeräten sowie Augenoptikprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2010 weggefallen.