Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste; Rauch Recycling GmbH & Co KG; Rauch Recycling Dienstleistungs GmbH; WARA Rauch GmbH; Papiersortierung LINZ GmbH - BWB/Z-1236 | Bundeswettbewerbsbehörde

LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste; Rauch Recycling GmbH & Co KG; Rauch Recycling Dienstleistungs GmbH; WARA Rauch GmbH; Papiersortierung LINZ GmbH

BWB/Z-1236

27.08.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bildung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens mit der Firma "Papiersortierung Linz GmbH" durch die LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste, die Rauch Recycling GmbH & Co KG, die Rauch Recycling Dienstleistungs GmbH und die WARA Rauch GmbH mit dem Unternehmensgegenstand und Unternehmenszweck der Sortierung und Veredelung von Altpapier.Betroffener Geschäftszweig: Sortierung und Verwertung von Altpapier.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht