Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MTH Handels-Holding GmbH; Mäc-Geiz Non Food Vertriebsgesellschaft mbH; PaKo Non-Food Warenhandelsgesellschaft mbH; PaKo Logistik GmbH - BWB/Z-1235 | Bundeswettbewerbsbehörde

MTH Handels-Holding GmbH; Mäc-Geiz Non Food Vertriebsgesellschaft mbH; PaKo Non-Food Warenhandelsgesellschaft mbH; PaKo Logistik GmbH

BWB/Z-1235

27.08.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MTH Handels-Holding GmbH beabsichtigt, wesentliche Vermögenswerte von Mäc-Geiz Non Food Vertriebsgesellschaft mbH i.I. (Deutschland) sowie von PaKo Non-Food Warenhandelsgesellschaft mbH i.I. (Deutschland) und  PaKo Logistik GmbH i.I. (Deutschland) - indirekt - zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht