Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caramba Holding GmbH; Corra Großhandel-Import-Export Ges.m.b.H. - BWB/Z-1227 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caramba Holding GmbH; Corra Großhandel-Import-Export Ges.m.b.H.

BWB/Z-1227

12.08.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Caramba Holding GmbH (Künzelsau, Deutschland) beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Christian Maurer GmbH, 74,9% der Anteile an der Corra Großhandel-Import-Export Ges.m.b.H. (Pöggstall, Österreich) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Non-Food-Produkten sowie chemischen Pflege- und Reinigungsprodukten für Tankstellenshops, im Kfz- und Werkstattbereich sowie im DIY-Handel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2010 weggefallen.

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