Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Media AG; RTL interactive GmbH - BWB/Z-1226 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Media AG; RTL interactive GmbH

BWB/Z-1226

09.08.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Sitz in Deutschland unter gemeinsamer Kontrolle von ProSiebenSat.1 Media AG (Unterföhring, Deutschland) und RTL interactive GmbH (Köln, Deutschland).Betroffener Geschäftszweig: Online-Videoplattformen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 31.08.2010 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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