Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Glencore International AG; B. Pacorini S.r.l. - BWB/Z-1225 | Bundeswettbewerbsbehörde

Glencore International AG; B. Pacorini S.r.l.

BWB/Z-1225

05.08.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Glencore International AG beabsichtigt, durch den Kauf sämtlicher Anteile indirekt den Geschäftsbereich "Metalle" der B. Pacorini S.r.l. zu erwerben, welcher im Bereich der Erbringung von Lagerdienstleistungen in Bezug auf Metalle und damit in Zusammenhang stehenden Logistik- und Transportdienstleistungen tätig ist.Betroffener Geschäftszweig: Lagerung von an Börsen gehandelten Metallen bzw. allgemeine Lagerung von Metallen sowie damit verbundene Transport- und Logistikdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.09.2010 weggefallen.

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