Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Expansion Capital II Limited; Cosma Invest AG; MHD Medizin, Handel, Dienstleistungen Verwaltungs GmbH - BWB/Z-1218 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Expansion Capital II Limited; Cosma Invest AG; MHD Medizin, Handel, Dienstleistungen Verwaltungs GmbH

BWB/Z-1218

19.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Expansion Capital II Limited mit Sitz in St. Peter Port (Guernsey) und Cosma Invest AG (Luxemburg) beabsichtigen, über mehrere Akquisitionsvehikel gemeinsame Kontrolle über die MHD Medizin, Handel, Dienstleistungen Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bochum als Holdinggesellschaft der Roeser GmbH und deren direkten und indirekten Beteiligungen zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Medikalprodukte, Logistik im Gesundheitsbereich, ERP-Systeme

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht