Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAH Projektbeteiligungs GmbH i.G.; MHH Development AG; BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH - BWB/Z-1216 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAH Projektbeteiligungs GmbH i.G.; MHH Development AG; BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH

BWB/Z-1216

16.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von je 25 % der Anteile an der Residenz am Hamerlingpark GmbH, Wien, Österreich durch die RAH Projektbeteiligungs GmbH i.G., Wien, Österreich, und durch die MHH Development AG, Zug, Schweiz, von der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH. In Vorbereitung dieses Anteilserwerbs hat die Alleingesellschafterin der BIG EV, namentlich die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. die Liegenschaft EZ 1004, GB 01005 Josefstadt, mit der Anschrift 1080 Wien, Hamerlingplatz 3 / Krotenthallergasse 3 / Krupkagasse 5 / Skodagasse 6 in die Projektgesellschaft als Sacheinlage eingebracht. Betroffener Geschäftszweig: Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2010 weggefallen.

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