Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barclays Private Equity Limited; MPS Holding II B.V. - BWB/Z-1215 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barclays Private Equity Limited; MPS Holding II B.V.

BWB/Z-1215

16.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer bzw. mittelbarer Erwerb von 100 % der Anteile an der MPS Holding II B.V., Lichtenvoorde, Niederlande, durch einerseits die Mistral Beleggingen B.V., Alkmaar, Niederlande, und andererseits die LEMPA Zwölf Vermögensverwaltung GmbH, München, Deutschland, zwei Gesellschaften, die als Akquisitionsvehikel dienen und von der Barclays Private Equity Limited, London, Vereinigtes Königreich, kontrolliert werden. Barclays Private Equity Limited wird hierdurch mittelbar die alleinige Kontrolle über die MPS-Gruppe erlangen. Betroffener Geschäftszweig: Anlagen zur Verarbeitung von Rotfleisch.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2010 weggefallen.

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