Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung AG; IMMOFINANZ AG; CPB Enterprise-Gruppe - BWB/Z-1213 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung AG; IMMOFINANZ AG; CPB Enterprise-Gruppe

BWB/Z-1213

15.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb aller Anteile an der IMMOFINANZ BETEILIGUNGS GMBH und der CPB Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH, beide Österreich, von der STEPHANIE STIFTUNG und der STIFTUNG CAMILLA, beide Liechtenstein, sowie an der CPB Advisory GmbH, Österreich von der Constantia Packaging B.V., Niederlande. Erwerber ist die IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung AG, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2010 weggefallen.

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