Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gilde Buy-Out Management Holding B.V.; Gamma Holding N.V. - BWB/Z-1212 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gilde Buy-Out Management Holding B.V.; Gamma Holding N.V.

BWB/Z-1212

14.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gilde Buy-Out Management Holding B.V., Niederlande, beabsichtigt, seine Minderheitsbeteiligung an Gamma Holding N.V., Niederlande, von 24,67 % der Anteile auf bis zu 29,99 % zu erhöhen. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Förderbändern, Filtrationstechnik für industrielle Zwecke, Segeltüchern, Matratzenbezügen und exotischen Textilwaren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2010 weggefallen.

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