Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KIA VIII (International) L.P.; KEP VI (Cayman), L.P.; Cronos Ltd.; CF Leasing Ltd.; FBC Ltd. - BWB/Z-1208 | Bundeswettbewerbsbehörde

KIA VIII (International) L.P.; KEP VI (Cayman), L.P.; Cronos Ltd.; CF Leasing Ltd.; FBC Ltd.

BWB/Z-1208

05.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KIA VIII (International) L.P. und KEP VI (Cayman), L.P., zwei Private Equity Fonds der Kelso Gruppe (USA), beabsichtigen, alleinige Kontrolle über Cronos Ltd. (Bermuda), CF Leasing Ltd. (Bermuda) und Vermögensgegenstände der FBC Ltd. (Bermuda) zu ewerben. Betroffener Geschäftszweig: Operating Leasing von Seefrachtcontainern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2010 weggefallen.

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