Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG); BEGAS Energie AG; Biomassekraftwerk Betriebs GmbH - BWB/Z-1207 | Bundeswettbewerbsbehörde

Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG); BEGAS Energie AG; Biomassekraftwerk Betriebs GmbH

BWB/Z-1207

01.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BEGAS Energie AG hat die Absicht, 50% der Anteile an der Biomassekraftwerk Betriebs GmbH an die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (BEWAG) abzutreten.Betroffener Geschäftszweig: Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2010 weggefallen.

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