Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND-Austrian Power Grid AG; TIWAG-Netz AG - BWB/Z-1203 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND-Austrian Power Grid AG; TIWAG-Netz AG

BWB/Z-1203

25.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zusammenführung der Regelzonen Tirol und Ost durch TIWAG-Netz AG und VERBUND-Austrian Power Grid AG sowie die Betriebsüberlassung des Übertragungsnetzes von TIWAG-Netz AG an VERBUND-Austrian Power Grid AG.Betroffener Geschäftszweig: Stromübertragung und Regelzonenführung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2010 weggefallen.

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