Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LFB S.A.; Humanplasma Gesellschaft mbH; KMS Plasmaservice GmbH; Europlasma s.r.o. - BWB/Z-1200 | Bundeswettbewerbsbehörde

LFB S.A.; Humanplasma Gesellschaft mbH; KMS Plasmaservice GmbH; Europlasma s.r.o.

BWB/Z-1200

23.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Humanplasma Gesellschaft mbH (Wien, Österreich), KMS Plasmaservice GmbH (Seiersberg, Österreich) und Europlasma s.r.o. (Prag, Tschechische Republik) durch LFB S.A. (Courtabœuf Cedex, Frankreich).Betroffener Geschäftszweig: Blutplasma und Thrombozytenkonzentrate.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2010 weggefallen.

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