Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung AG; Aviso Zeta Bank AG; Aviso Delta GmbH
BWB/Z-1199
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter Erwerb aller Aktien an der Aviso Zeta Bank AG und aller Anteile an der Aviso Delta GmbH durch die IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung AG. Verkäufer sind die Aviso Gamma GmbH, die 95% der Aktien an der Aviso Zeta Bank AG und 95% der Anteile an der Aviso Delta GmbH hält und Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, die treuhändig für die Aviso Gamma GmbH mit je 5% an Aviso Zeta Bank AG und Aviso Delta GmbH beteiligt ist.Betroffener Geschäftszweig: Kreditgeschäft und Immobilienentwicklung.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2010 weggefallen.