Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

COV Delaware Corporation; ev3 Endovascular, Inc. - BWB/Z-1198 | Bundeswettbewerbsbehörde

COV Delaware Corporation; ev3 Endovascular, Inc.

BWB/Z-1198

16.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

COV Delaware Corporation, 15 Hampshire Street, Mansfield MA 02048, USA, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Covidien plc, Cherrywood Business Park, Block G, First floor, Loughlinstown, Co. Dublin, Irland, beabsichtigt, 100% der Anteile an ev3 Endovascular, Inc., 3033 Campus Drive, Plymouth, MN 55441, USA zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Produkte zur endovaskulären Behandlung von peripheren und neurovaskulären Gefäßerkrankungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2010 weggefallen.

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