Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhenus AG & Co. KG; Mierka Donauhafen Krems GmbH & Co KG - BWB/Z-1197 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhenus AG & Co. KG; Mierka Donauhafen Krems GmbH & Co KG

BWB/Z-1197

15.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rhenus AG & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, im Wege einer Kapitalerhöhung, eine 26%-ige Beteiligung an der Mierka Beteiligungs GesmbH, Krems, zu erwerben, welche Kommanditistin der Mierka Donauhafen Krems GmbH & Co KG ist und nach Umgründungsschritten im Vorfeld alle Anteile an der Mierka Donauhafen Krems GesmbH, der Komplementärin der Mierka Donauhafen Krems GmbH & Co KG hält. Betroffener Geschäftszweig: Umschlag- und Speditionsdienstleistungen, Kontraktlogistik, Containerhandel und -vermietung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.07.2010 weggefallen.

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